Auf einen Blick
- Behörde
- Dirección General de Migración (DGM)
- Rechtsgrundlage
- Migrationsgesetz 285-04, Gesetz 171-07
- Erster Schritt
- Residenzvisum beim Konsulat im Wohnsitzland
- Staatl. Gebühren
- ca. RD$ 37.000–38.600 (Stand 11/2026)
- Gesamtkosten
- ca. 4.100–7.550 US-Dollar inkl. Anwalt (Richtwert)
- Dauer
- realistisch 2–6 Monate bis zur Cédula
Residencia: das Prinzip
Als Tourist bekommst du zunächst 30 Tage. Viele bleiben trotzdem Monate oder Jahre und zahlen die Zeit bei der Ausreise, ein guter Weg, das Land zu testen, bevor du die Residencia beantragst (Als Tourist länger bleiben). Wer dauerhaft im Land leben will, braucht aber eine Residencia, also eine Aufenthaltsgenehmigung der Dirección General de Migración (DGM). Rechtsgrundlage sind das Migrationsgesetz 285-04 mit seiner Durchführungsverordnung und das Gesetz 171-07 mit Sonderregeln für Rentner und Menschen mit Einkommen aus dem Ausland.
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Mit der Residenz bekommst du die Cédula, den dominikanischen Personalausweis. Ohne sie ist der Alltag mühsam: Bankkonto, Mietvertrag und Versicherungen laufen in der Praxis über die Cédula. Den Gesamtüberblick zum Umzug findest du unter Auswandern in die Dominikanische Republik, die Regeln für die Einreise als Tourist unter Einreise & E-Ticket.
Praxistipp: Behördenkontakt läuft auf Spanisch, und Nachforderungen sind eher die Regel als die Ausnahme. Viele Auswanderer arbeiten deshalb mit einer spezialisierten Migrationskanzlei. Pflicht ist das nicht, es spart aber oft Zeit und Nerven.
Alle Aufenthaltsarten im Überblick
Die Tabelle zeigt die wichtigsten Kategorien mit den Gebühren, die die DGM auf ihren Serviceseiten nennt (Stand: November 2026). Zur Orientierung: Ende Oktober 2026 entsprach ein US-Dollar laut Zentralbank rund 60,4–60,9 RD$ (Richtwert).
| Kategorie | Kernvoraussetzung | Erste Karte | Staatliche Gebühren |
|---|---|---|---|
| Pensionado (Rentner) | Lebenslange Rente aus dem Ausland ab 1.500 US-Dollar im Monat, plus 250 US-Dollar je Angehörigem; Gehalt zählt nicht | 1 Jahr | RD$ 38.600 (Akte 28.800, Karte 3.500, Medizin 6.300) |
| Rentista (Rentier) | Dauerhaftes passives Einkommen aus dem Ausland ab 2.000 US-Dollar im Monat, plus 250 US-Dollar je Angehörigem; stabile Einkünfte über mindestens 5 Jahre | 1 Jahr, danach 4-Jahres-Verlängerungen | ca. RD$ 38.600 laut Kanzlei; Verlängerung RD$ 16.500 |
| Investor | Mindestens 200.000 US-Dollar aus dem Ausland in ein dominikanisches Unternehmen, Registrierung bei ProDominicana (CEI-RD) | 1 Jahr | RD$ 37.000 (Kinder unter 10: RD$ 35.500) |
| Temporäre Residenz RT-9 | Allgemeiner Weg mit Solvenznachweis über mindestens RD$ 300.000 (verheiratet mit Dominikaner/in: RD$ 150.000) | 1 Jahr, jährlich verlängern | RD$ 14.000 Antrag + RD$ 6.300 Medizin (unter 13 J.: RD$ 4.200) |
| Arbeitsresidenz RT-3 | Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in der DR | 1 Jahr | auf der DGM-Seite nicht angegeben |
| Familie / Ehe | Ehe mit Dominikaner/in, reduzierte Solvenzschwelle | temporär | wie RT-9 |
| Permanente Residenz RP-1 | Statuswechsel nach temporärer Residenz | 1 Jahr, danach 4 Jahre | – |
| Definitive Residenz RD-1 | Statuswechsel aus der permanenten Residenz | 10 Jahre | – |
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Pensionado und Rentista sind für die meisten Auswanderer aus dem DACH-Raum die naheliegenden Wege. Welche Steuer- und Zollvorteile das Gesetz 171-07 dabei bietet, erklärt die Seite Als Rentner in die DomRep. Der Investor-Weg setzt laut DGM eine Einlage in ein dominikanisches Unternehmen voraus. Ob ein Immobilienkauf dafür zählt, stellen Kanzleien und Behörde unterschiedlich dar – lass das von einem Anwalt prüfen, bevor du kaufst. Mehr zum Kauf unter Haus kaufen in der DomRep.
Unverheiratete Paare aufgepasst: Lebenspartner ohne Trauschein gelten laut einer Migrationskanzlei (Stand: November 2026) nicht als anerkannte Angehörige, jeder braucht einen eigenen Antrag. Ehepartner und minderjährige Kinder können mit aufgenommen werden, volljährige Kinder nur, wenn sie studieren oder eine Behinderung haben.
Schritt für Schritt: Visum im Konsulat, Antrag in der DR
Für Pensionado, Rentista, Investor und RT-9 ist das Verfahren zweistufig. Du kannst nicht als Tourist einreisen und vor Ort einfach die Residenz beantragen – das Residenzvisum aus dem Heimatland ist Pflicht.
Stufe 1: Residenzvisum beim Konsulat
- DeutschlandGeneralkonsulat Frankfurt am Main (u. a. für Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen), Generalkonsulat Hamburg (u. a. für Hamburg, Bremen, Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) und die Botschaft in Berlin.
- Österreichdominikanische Botschaft in Wien.
- SchweizBotschaft in Bern bzw. Generalkonsulat in Zürich.
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Welche Vertretung für Berlin und Brandenburg zuständig ist, geht aus der offiziellen Liste nicht eindeutig hervor – frag im Zweifel vorher nach. Laut einer Migrationskanzlei dauert das Konsularvisum etwa 15–30 Tage.
Stufe 2: Einreise und Antrag bei der DGM
- Mit dem Visum reist du einmal ein und hast danach 60 Tage Zeit, die Residenz zu beantragen (laut EDA, Stand 01.02.2026).
- Du stellst den Antrag online im DGM-Portal und lädst die Dokumente hoch.
- Du gibst die Originale bei der DGM ab und zahlst die Gebühren. Beim Investor-Verfahren nennt die DGM dafür 30 Tage nach der Einreise.
- Die medizinische Untersuchung findet bei einer autorisierten Stelle statt, laut DGM-Investorenseite innerhalb von 3 Tagen nach der Zahlung. Die Ergebnisse liegen nach etwa 10 Tagen vor.
- Nach der Bewilligung holst du Residenzkarte und Cédula ab.
Seit 2025 löscht die DGM Online-Anträge automatisch, wenn 90 Kalendertage lang nichts passiert – in allen Kategorien. Dann beginnst du von vorn. Wer sich vertreten lässt, braucht seit dem 08.08.2025 eine Vollmacht, und für jede Akte gibt es einen eigenen Termin.
Dokumente, Apostille und Legalisation
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kategorie leicht. Diese Unterlagen verlangt die DGM in praktisch allen Verfahren (Stand: November 2026):
- Reisepassmit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit. Die DGM-Seiten sind nicht einheitlich, für Investoren steht ein Jahr. Plane sicherheitshalber mit mindestens einem Jahr.
- Residenzvisumund Einreisestempel nach dessen Ausstellung.
- Geburtsurkundemit Apostille bzw. Legalisation (siehe unten), von einem Gerichtsdolmetscher ins Spanische übersetzt.
- Führungszeugnisaus dem Herkunftsland und aus jedem Land, in dem du in den letzten 5 Jahren gelebt hast, apostilliert bzw. legalisiert und übersetzt. Wer schon 6 Monate oder länger in der DR lebt, braucht zusätzlich das dominikanische Zeugnis der Procuraduría.
- Familienstandsnachweis(Heiratsurkunde oder Ledigkeitsbescheinigung), apostilliert bzw. legalisiert und übersetzt.
- 4 Fotosim Format 2×2 Zoll: zwei frontal, zwei im rechten Profil, weißer Hintergrund, Ohren frei, kein Schmuck.
- Garantie- bzw. Rückführungsversicherungbei einem von der DGM zugelassenen Versicherer.
- Medizinische Untersuchungbei einer autorisierten Stelle in der DR.
- SolvenzSeit dem 08.08.2025 verlangt die DGM mindestens zwei von fünf Nachweisarten, etwa Kontoauszüge der letzten 3 Monate (ausländische apostilliert bzw. legalisiert und übersetzt), Eigentum an einer Immobilie oder einem höchstens 5 Jahre alten Fahrzeug, Finanzzertifikate oder einen Arbeitsvertrag.
- Je nach KategorieRentenbescheinigung (Pensionado), Einkommensnachweise und Kontoauszüge über mehrere Jahre (Rentista), Investitionsnachweis und ProDominicana-Registrierung (Investor).
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Apostille oder Legalisation – das hängt vom Land ab: Die DR ist dem Haager Apostille-Übereinkommen 2009 beigetreten. Deutschland hat gegen diesen Beitritt aber Einspruch eingelegt (HCCH-Statustabelle, Merkblatt des Auswärtigen Amts), deshalb gilt das Übereinkommen zwischen Deutschland und der DR nicht. Deutsche Urkunden für die DGM brauchen eine Legalisation durch die dominikanische Botschaft bzw. das Generalkonsulat in Deutschland (Berlin, Frankfurt, Hamburg) – oft erst nach einer Vorbeglaubigung durch die zuständige deutsche Stelle. Ablauf und Gebühr fragst du vorher beim Konsulat ab. Österreich hat seinen Einspruch am 30.01.2023 zurückgezogen, die Schweiz hat keinen eingelegt: Für österreichische und Schweizer Urkunden genügt die Apostille der zuständigen Stelle im Heimatland. Auch eine im Ausland angefertigte Übersetzung muss laut DGM entsprechend beglaubigt sein.
Besorg alle Urkunden in frischer Ausfertigung und lass mehrere Exemplare apostillieren bzw. legalisieren. Eine einzige fehlende Seite kann den Antrag um Wochen verzögern. Rechne für die Vorbereitung zu Hause mit 4–8 Wochen.
Kosten und Bearbeitungszeiten
| Posten | Richtwert (Stand 2026) |
|---|---|
| Residenzvisum beim Konsulat | ca. 200 US-Dollar bzw. Euro laut einer Kanzlei; ein deutschsprachiger Ratgeber nennt 400–500 Euro |
| DGM-Gebühren (Pensionado, Rentista, Investor) | RD$ 37.000–38.600 |
| Anwalt | 2.500–5.000 US-Dollar |
| Gesamt pro Hauptantragsteller inkl. Apostillen/Legalisation, Übersetzungen, Medizin, Cédula, Anwalt | ca. 4.100–7.550 US-Dollar |
Weil die Angaben zur Visumgebühr auseinandergehen, erfragst du sie am besten direkt beim zuständigen Konsulat.
Bearbeitungszeiten laut DGM: RT-9 rund 90 Kalendertage, Pensionado rund 90 Arbeitstage, Investor rund 45 Arbeitstage. In der Praxis nennen Kanzleien und Ratgeber 2–4 Monate bis zur Cédula bei den schnellen Kategorien, teils bis zu 6 Monate. Plane großzügig und buch den Rückflug nicht zu knapp. Was das Leben vor Ort danach kostet, steht unter Lebenshaltungskosten.
Verlängerung und permanente Residenz
Die erste Karte gilt in allen Hauptkategorien ein Jahr. Danach musst du verlängern:
- RentistaDie Verlängerung gilt laut DGM jeweils 4 Jahre und kostet RD$ 16.500. Wer zu spät kommt, zahlt RD$ 1.200 je abgelaufenem Monat. Nachzuweisen sind 6 Monate Kontoauszüge einer dominikanischen Bank, auf der das Einkommen eingeht, und Belege, dass du das Geld in der DR ausgegeben hast (Miete, Strom, Telefon, Schulgeld, Kreditkarte).
- RT-9jährliche Verlängerung, die Aktenverlängerung kostet laut DGM RD$ 7.000.
- Permanente Residenz (RP-1)Die Karte gilt zuerst ein Jahr, danach jeweils vier Jahre.
- Definitive Residenz (RD-1)gilt zehn Jahre.
Einige Kanzleien schreiben, dass Pensionados, Rentistas und Investoren direkt eine permanente Residenz bekommen. Die DGM beschreibt diese Kategorien dagegen als Residenz für ein Jahr. Fest steht: Die Erstkarte gilt ein Jahr, das Verfahren läuft aber beschleunigt über das Investitionsfenster der DGM, ohne die mehrjährige RT-9-Phase.
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Auch hier widersprechen sich die Angaben: Die DGM-Servicebeschreibung nennt die Möglichkeit nach einem Jahr verlängerter RT-9, eine DGM-Pressemitteilung vom 31.08.2025 spricht von fünf aufeinanderfolgenden Verlängerungen. Kläre den aktuellen Stand vor der Planung mit der DGM oder einem Anwalt. Die Behörde hat 2025 nach eigener Aussage die Kontrollen bei Verlängerungen verschärft – starte deshalb früh.
Einbürgerung: der Weg zum dominikanischen Pass
Die Einbürgerung regelt das Gesetz Nr. 1683. Für die ordentliche Einbürgerung verlangt die Anforderungsliste des Innenministeriums mehr als zwei Jahre Residenz, bescheinigt von der DGM. Dazu gehören ein Interview auf Spanisch, eine dominikanische Bürgschaft und drei dominikanische Zeugen. Die Gebühren lagen laut dieser Liste (Stand 2023) bei RD$ 1.500 für den Antrag und RD$ 5.000 für den Eid, plus Kosten für eine Zeitungsveröffentlichung.
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Kanzleien beschreiben einen verkürzten Weg nach 6 Monaten für Menschen, die ununterbrochen im Land leben und Immobilien besitzen oder ein Unternehmen betreiben. Eine offizielle Bestätigung habe ich dafür nicht gefunden; es dürfte sich um eine Ermessensentscheidung handeln. Bei Ehe mit Dominikaner/in gibt es laut einer Kanzlei (August 2025) keinen Automatismus: erst Residenz über Familienzusammenführung, mindestens eine Verlängerung, dann der Antrag mit 8–12 Monaten Bearbeitung.
Die DR erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Was das für deinen deutschen, österreichischen oder Schweizer Pass bedeutet, entscheidet allein dein Heimatrecht – und die Regeln der drei Länder unterscheiden sich deutlich. Gerade in Österreich ist die Doppelstaatsbürgerschaft stark eingeschränkt. Lass dich vor dem Antrag bei der zuständigen Behörde deines Heimatlands beraten.
Häufige Fehler beim Residenzantrag
- Ohne Residenzvisum einreisen und hoffen, vor Ort alles zu regeln.
- Urkunden oder Übersetzungen ohne die nötige Beglaubigung einreichen – etwa deutsche Urkunden mit Apostille statt Legalisation.
- Den Online-Antrag liegen lassen – nach 90 Tagen Inaktivität ist er gelöscht.
- Den unverheirateten Partner als Angehörigen eintragen wollen.
- Die Verlängerung verpassen und Säumnisgebühren zahlen.
- Glauben, die Residenz regle auch Steuern und Krankenversicherung. Das sind getrennte Themen – siehe Krankenversicherung für Auswanderer.






