Auf einen Blick
- Dokument
- Reisepass, vorläufiger Pass oder Kinderreisepass
- Personalausweis
- nicht akzeptiert
- Visum
- nicht nötig bis 30 Tage
- E-Ticket
- Pflicht, kostenlos, für Ein- und Ausreise
- Ausreisegebühr
- 20 US-Dollar, im Flugpreis enthalten
- Bargeld
- ab 10.000 US-Dollar anmeldepflichtig
- Stand
- 2. November 2026
Einreise auf einen Blick
Die Einreise in die Dominikanische Republik ist für Urlauber aus dem DACH-Raum unkompliziert. Du brauchst drei Dinge: einen gültigen Reisepass, ein Rück- oder Weiterflugticket und das ausgefüllte E-Ticket. Ein Visum ist für einen Urlaub bis 30 Tage nicht nötig.
Fluggesellschaften dürfen strengere Regeln anwenden als die Behörden. Wenn dein Pass nicht passt oder das E-Ticket fehlt, kann dich die Airline schon in Frankfurt oder Zürich am Check-in abweisen.
Reisepass: Was gilt für Deutsche, Österreicher und Schweizer?
Deutschland
Laut Auswärtigem Amt (Stand 02.11.2026) kannst du mit Reisepass, vorläufigem Reisepass oder Kinderreisepass einreisen. Der Personalausweis wird nicht akzeptiert. Der Pass muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Österreich
Für Österreicher gelten als EU-Bürger dieselben Grundregeln. Der ÖAMTC bestätigt die 30-Tage-Touristenkarte und die E-Ticket-Pflicht. Die verbindlichen Hinweise findest du beim österreichischen Außenministerium (bmeia.gv.at).
Schweiz
Laut dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) reisen Schweizer mit Touristenkarte für bis zu 30 Tage ein. Längere Aufenthalte sind gebührenpflichtig. Verbindliche Auskünfte gibt die dominikanische Vertretung in der Schweiz.
Mehr dazu lesen1 Min.
Wie lange muss der Pass noch gültig sein?
Grundsätzlich verlangt die Dominikanische Republik einen Pass, der noch sechs Monate gültig ist. Für EU-Bürger (also Deutsche und Österreicher) und Bürger einiger weiterer Staaten wie Großbritannien, USA und Kanada gilt laut Migrationsbehörde DGM (Resolution DGM-01-2024, zuletzt verlängert) bis 31. Dezember 2026 eine Ausnahme: Der Pass muss nur für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Die Schweiz steht nicht auf der Liste – Schweizer reisen weiterhin mit sechs Monaten Restgültigkeit. Ob die Regel 2027 verlängert wird, war bei Redaktionsschluss offen.
Reist du ab 2027 oder läuft dein Pass in den nächsten Monaten ab, sorge vorsorglich für sechs Monate Restgültigkeit. Ein neuer Pass ist billiger als ein geplatzter Urlaub.
Passregel ab 2027: Was bisher bekannt ist
Die Ausnahme für EU-Bürger, nach der der Reisepass nur für die Dauer des Aufenthalts gültig sein muss, wurde schon einmal verlängert: Im Dezember 2025 meldete die dominikanische Wirtschaftspresse unter Berufung auf die Migrationsbehörde DGM eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2026. Begünstigt sind neben EU-Staaten unter anderem Großbritannien, Kanada, die USA und mehrere südamerikanische Länder.
Ob es eine weitere Verlängerung für 2027 gibt, war bei Redaktionsschluss (November 2026) nicht veröffentlicht. Schweizer nennt die DGM-Regelung nicht – für sie gilt weiter die Sechs-Monats-Regel.
- Reist du im Januar 2027 oder später, prüf kurz vorher die Seite des Auswärtigen Amts bzw. des EDA.
- Liegt die Restgültigkeit unter sechs Monaten, beantrage im Zweifel rechtzeitig einen neuen Pass – ein vorläufiger Reisepass wird laut Auswärtigem Amt ebenfalls akzeptiert.
- Airlines prüfen am Check-in oft strenger als die Grenzpolizei.
Wie lange darfst du bleiben?
Mit der Touristenkarte darfst du bis zu 30 Tage bleiben, und zwar für eine einmalige Einreise. Bei einer Anreise per Flugzeug ist die Touristenkarte heute im Ticketpreis enthalten – du musst sie nicht mehr am Flughafen kaufen.
Wer länger bleiben will, hat zwei Wege:
- Verlängerung beantragenEine feste Höchstdauer gibt es dabei nicht, die Gebühr steigt mit der Dauer. Wie das funktioniert und was es kostet, steht unter Als Tourist länger bleiben.
- Bei der Ausreise zahlenDie Gebühr für die Überschreitung zahlst du online vor der Abreise oder am Flughafen am Migrationsschalter nach Check-in und Sicherheitskontrolle. Die Höhe ist nach Dauer gestaffelt.
Plane bei längeren Aufenthalten etwas Zeit am Flughafen ein. Wer dauerhaft im Land leben will, braucht eine Aufenthaltsgenehmigung – mehr dazu unter Residencia.
E-Ticket Schritt für Schritt
Das E-Ticket ist ein elektronisches Formular für Migration, Zoll und Gesundheitsministerium. Es ersetzt die früheren Papierformulare im Flugzeug und ist für jede Ein- und jede Ausreise Pflicht. Das Formular ist kostenlos.
- Offizielle Seite öffneneticket.migracion.gob.do. Achte auf die Endung .gob.do.
- Antrag für die Einreise startenDas Portal gibt es auch auf Englisch, falls dir Spanisch schwerfällt.
- Reisedaten eintragenFlugnummer, Datum, Ankunftsflughafen und die Adresse deiner Unterkunft.
- Personen hinzufügenEine Person kann bis zu sieben Familienmitglieder im selben Antrag erfassen.
- Fragen zu Gesundheit und Zoll beantwortenetwa zu Bargeld über 10.000 US-Dollar oder zu Lebensmitteln.
- Absenden und QR-Code speichernMach einen Screenshot und lade die PDF herunter. Der Code wird oft schon beim Check-in verlangt.
- Ausreise nicht vergessenFür den Rückflug brauchst du ein eigenes Formular mit eigenem QR-Code. Am einfachsten füllst du beide vor der Abreise aus.
Ausfüllen kannst du das Formular, sobald deine Flugdaten feststehen – spätestens vor dem Check-in. Für Kreuzfahrt-, Fähr- und Privatflugpassagiere gilt die Pflicht laut Tourismusministerium nicht.
Häufige Fragen rund ums E-Ticket
- Wann ausfüllen?Sobald die Flugdaten feststehen. Viele erledigen es ein paar Tage vor dem Abflug, damit sich nichts mehr ändert. Spätestens vor dem Check-in muss es fertig sein.
- Flug geändert?Dann solltest du ein neues Formular mit den aktuellen Daten ausfüllen, damit QR-Code und Flug zusammenpassen.
- Ausdrucken oder digital?Ein Screenshot reicht meist. Zur Sicherheit kannst du die PDF zusätzlich ausdrucken – falls der Akku am Flughafen leer ist.
- Familie oder Gruppe?Bis zu sieben Familienmitglieder passen in ein Formular. Für Freunde, die getrennt reisen, füllt jeder ein eigenes aus.
- Kreuzfahrt?Für Kreuzfahrt-, Fähr- und Privatflugpassagiere gilt die E-Ticket-Pflicht laut Tourismusministerium nicht.
Vorsicht vor kostenpflichtigen E-Ticket-Seiten
Wer nach „E-Ticket Dominikanische Republik“ sucht, landet schnell auf Seiten, die professionell aussehen und Geld verlangen. Berichtet wurden Gebühren von 79 US-Dollar für ein Formular, das offiziell nichts kostet.
- Offizielle Seiten der dominikanischen Regierung enden auf .gob.do, .gov.do oder .mil.do.
- Wirst du nach Kreditkartendaten gefragt, bist du auf der falschen Seite.
- Hast du schon bezahlt, kontaktiere deine Bank und fülle das Formular trotzdem auf der offiziellen Seite aus.
Weitere typische Fallen vor Ort findest du im Ratgeber Sicherheit.
E-Ticket in der Praxis: Was Reisende berichten
- Kontrolle schon in EuropaViele Airlines wollen den QR-Code beim Check-in oder am Gate sehen. Bei der Ankunft in der Dominikanischen Republik wird er dagegen oft kaum noch kontrolliert.
- Abzocke ist verbreitetKostenpflichtige Seiten stehen in den Suchergebnissen teils weit oben. Reisende berichten von Gebühren zwischen etwa 15 und 79 US-Dollar – für ein Formular, das nichts kostet.
- Screenshot im FotoalbumAm Flughafen ist das WLAN nicht immer zuverlässig. Speichere den QR-Code offline.
- Daten exakt eintragenPassnummer und Flugnummer müssen genau stimmen. Tippfehler sind der häufigste Grund, das Formular neu auszufüllen.
Was du nach der Landung am Flughafen erwartest, steht unter Flughäfen & Transfer.
Reisen mit Kindern und Minderjährigen
- Eigener PassJedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument, der Kinderreisepass wird akzeptiert.
- Ein Elternteil reist alleinDann sollte das Kind eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils dabeihaben, beglaubigt von der dominikanischen Botschaft. Das gilt auch, wenn Minderjährige ganz allein oder mit Großeltern reisen.
- Binationale FamilienLebt ein minderjähriges Kind dauerhaft in der Dominikanischen Republik oder hat es die dominikanische Staatsangehörigkeit, braucht es für die Ausreise ohne beide Eltern eine notarielle Erlaubnis, beglaubigt von der Procuraduría General.
Kümmere dich um die Beglaubigung früh, denn Termine bei der Botschaft können dauern. Kinder kannst du im E-Ticket eines Elternteils mit erfassen.
Ausreise: Darauf achten
- Ausreise-E-Ticketvorher ausfüllen und den QR-Code bereithalten.
- AusreisegebührDie 20 US-Dollar sind laut Tourismusministerium bereits im Flugpreis enthalten.
- Gepäck im Blick behaltenAn den Flughäfen Punta Cana, Puerto Plata und Santo Domingo wird gezielt nach Drogenkurieren gesucht. Das Auswärtige Amt berichtet von festgenommenen Deutschen. Lass dein Gepäck nie unbeaufsichtigt und nimm nichts für Fremde mit.
- Aufenthalt überzogen?Dann zahlst du die gestaffelte Gebühr am Migrationsschalter nach der Sicherheitskontrolle.
Zoll: Was du mitnehmen darfst
| Was? | Regel |
|---|---|
| Tabak | 20 Schachteln Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak |
| Alkohol | 3 Liter |
| Geschenke | bis 500 US-Dollar Wert, einmal alle drei Monate |
| Bargeld | unbegrenzt, ab 10.000 US-Dollar anmeldepflichtig |
| Lebensmittel | Einfuhr verboten |
| Medikamente | mit psychotropen Stoffen nur mit Rezept |
| Haustiere | Gesundheitszeugnis vom Tierarzt, max. 72 Stunden vor Abreise (Tollwutimpfung, Parasitenbehandlung) |
Bei Souvenirs aus Tier- oder Pflanzenteilen gelten Artenschutzregeln – das betrifft etwa Korallen, Schildpatt oder bestimmte Muscheln. Bei der Rückkehr nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz gelten die Freimengen deines Heimatlandes. Wie du vor Ort bezahlst, liest du unter Geld & Trinkgeld, die Flugverbindungen unter Flugdauer & Direktflüge.
Rückreise: Rum, Zigarren und Vapes
Bei der Rückkehr gelten nicht die dominikanischen, sondern die Freimengen deines Heimatlandes. Typische Mitbringsel wie Rum, Zigarren, Kaffee und Larimar sind beliebt – aber bei Tabak und Alkohol schnell über der Grenze. Alle Mengen für Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Regeln für E-Zigaretten findest du auf der Seite Zoll & Einfuhr. Tipps zum Kauf echter Zigarren: Zigarren, Rum & Kakao.
Checkliste vor dem Abflug
- Reisepass prüfen: gültig für den ganzen Aufenthalt, ab 2027 vorsorglich sechs Monate.
- Rück- oder Weiterflugticket griffbereit.
- E-Ticket für die Einreise ausgefüllt, QR-Code gespeichert.
- E-Ticket für die Ausreise ausgefüllt oder fest eingeplant.
- Bei Kindern: eigener Pass, bei Reise mit einem Elternteil die beglaubigte Einverständniserklärung.
- Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport abgeschlossen.
- Impfstatus geprüft – bei direkter Einreise aus Deutschland gibt es keine Pflichtimpfungen, eine reisemedizinische Beratung lohnt sich trotzdem.
- Medikamente mit psychotropen Stoffen nur mit Rezept einpacken.
- Keine Lebensmittel im Gepäck.
Mehr zu Gesundheit und Risiken vor Ort findest du im Ratgeber Sicherheit.






