Auf einen Blick
- Abmeldung DE
- innerhalb von 2 Wochen nach Auszug (§ 17 BMG)
- Steuerlich ansässig in der DR
- ab mehr als 182 Tagen im Jahr
- Prinzip
- Territorialbesteuerung
- Auslands-Kapitalerträge
- ab dem 3. Jahr der Ansässigkeit steuerpflichtig
- DBA mit DE / CH
- nach Recherche keins (DE: amtliche Liste prüfen)
- Deutsche Rente
- beschränkt steuerpflichtig, FA Neubrandenburg
Zwei Länder, zwei Steuersysteme
Beim Auswandern endet deine Steuergeschichte in der Heimat nicht automatisch. Du hast es danach mit zwei Systemen zu tun: dem deutschen, österreichischen oder Schweizer Steuerrecht, das an Wohnsitz, Rente oder Immobilien anknüpft, und dem dominikanischen, das an deine Aufenthaltstage anknüpft. Zwischen beiden fehlt nach meinem Rechercheergebnis ein Doppelbesteuerungsabkommen, das Konflikte sauber regelt.
Diese Seite ordnet die wichtigsten Punkte. Sie ersetzt keine Beratung – gerade bei Vermögen, Firmenanteilen oder Immobilien solltest du vor dem Wegzug einen Steuerberater mit Auslandserfahrung einschalten. Die Grundlagen zum Umzug findest du unter Auswandern in die DomRep.
Abmeldung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
| Land | Was zu tun ist | Frist / Hinweis |
|---|---|---|
| Deutschland | Abmeldung bei der Meldebehörde, wenn du keine neue Wohnung im Inland beziehst | innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz) |
| Österreich | Abmeldung beim Meldeamt der Gemeinde | Frist und Verfahren auf oesterreich.gv.at bzw. bei deiner Gemeinde prüfen |
| Schweiz | Abmeldung bei der Wohngemeinde, Anmeldung bei der Schweizer Vertretung | Anmeldung bei der Botschaft innerhalb von 90 Tagen (laut EDA) |
Die Abmeldung beim Meldeamt beendet nicht automatisch die Steuerpflicht. In Deutschland hängt die unbeschränkte Steuerpflicht daran, ob du noch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hast. Wer eine Wohnung behält, die er jederzeit nutzen kann, bleibt unter Umständen unbeschränkt steuerpflichtig – auch ohne Meldeadresse.
Bewahre die Abmeldebestätigung gut auf. Du brauchst sie für Finanzamt, Krankenkasse, Banken und Versicherungen.
Steuerpflicht in der Dominikanischen Republik
- TerritorialprinzipDie DR besteuert grundsätzlich Einkommen aus dominikanischen Quellen.
- AnsässigkeitSteuerlich ansässig ist, wer mehr als 182 Tage im Land verbringt – unabhängig vom Aufenthaltsstatus bei der Migrationsbehörde.
- Kapitaleinkünfte aus dem AuslandBei Ansässigen sind auch ausländische Zinsen, Dividenden und Finanzgewinne steuerpflichtig, für neu Ansässige erst ab dem dritten Jahr. Das hat die Steuerbehörde DGII mit Aviso 22-25 vom 29.10.2025 klargestellt.
- Arbeitseinkommen, Unternehmensgewinne und Renten aus dem Auslandsind laut Fachmedien grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Ob deine Rente im Einzelfall darunter fällt, klärst du mit einem Steuerberater.
- Neu seit Ley 30-26Einkommen aus „technischer Unterstützung“ aus dem Ausland zählt jetzt ebenfalls zum steuerpflichtigen Auslandseinkommen von Ansässigen. Die Definition gilt als weit. Für Remote-Berater und Freelancer ist die Auslegung offen.
Mehr dazu lesen1 Min.
Steuersätze (Stand: November 2026)
| Posten | 2026 | ab 2027 (Ley 30-26) |
|---|---|---|
| Steuerfreier Grundbetrag | RD$ 416.220 pro Jahr | RD$ 480.000 pro Jahr |
| Sätze | 15 / 20 / 25 % | 15 / 20 / 25 %, neu 27 % über RD$ 4,8 Mio. |
| Mehrwertsteuer ITBIS | 18 % | 18 % |
| Steuer auf Überweisungen | 0,15 % bzw. 0,2 % nach Inkrafttreten | 0,2 % |
Für Pensionados und Rentistas befreit das Gesetz 171-07 das deklarierte Qualifikationseinkommen sowie Dividenden und Zinsen von der Einkommensteuer. Die Vorteile werden aber nicht automatisch gewährt, du musst sie einzeln beantragen. Details stehen unter Als Rentner in die DomRep. Ob die neue Regel, nach der nur noch ein Anreizregime pro Tätigkeit genutzt werden darf, das Gesetz 171-07 berührt, ist offen.
Doppelbesteuerung: Was belegt ist und was nicht
- SchweizLaut EDA gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit der DR. Die Schweizer DBA-Liste vom 01.01.2026 führt die DR nicht.
- DeutschlandWeder die Länderübersicht des Auswärtigen Amts noch eine Übersicht zum DBA-Stand vom 01.01.2026 nennen ein Abkommen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es keins. Prüfe das in der aktuellen Liste des Bundesfinanzministeriums.
- ÖsterreichEin Abkommen konnte ich nicht nachweisen. Kläre den Stand über die DBA-Liste des österreichischen Finanzministeriums.
Was das bedeutet: Ohne Abkommen gibt es keine vertragliche Regel, welches Land vorrangig besteuert, und keinen geregelten Weg, eine Doppelbelastung zu vermeiden. Umso wichtiger ist eine saubere Trennung: klarer Wegzug, dokumentierte Aufenthaltstage und getrennte Konten für Privates und Geschäftliches.
Deutsche, Schweizer und österreichische Rente
Deutsche gesetzliche Rente
- Wer im Ausland lebt, ist mit seiner gesetzlichen Rente in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Weil kein DBA besteht, behält Deutschland das Besteuerungsrecht.
- Beschränkt Steuerpflichtige bekommen keinen Grundfreibetrag. Der steuerpflichtige Rentenanteil wird ab dem ersten Euro besteuert.
- Auf Antrag ist eine unbeschränkte Steuerpflicht möglich, etwa wenn rund 90 % deiner Einkünfte in Deutschland besteuert werden. Bei Ländern außerhalb der EU kann der Freibetrag je nach Ländergruppe gekürzt werden.
- Zuständig ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg.
- Die Deutsche Rentenversicherung zahlt nicht alles ins Ausland: Anteile aus Fremdrenten- oder Reichsgebietszeiten entfallen bei Wohnsitz in einem Staat ohne Abkommen, ebenso Erwerbsminderungsrenten, die nur wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkts gezahlt werden.
- Der Lebensnachweis ist jährlich fällig, inzwischen auch digital per QR-Code und POSTIDENT-App möglich.
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Schweiz
Ordentliche AHV- und IV-Renten werden weltweit ausbezahlt, außer der IV-Viertelsrente. Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung gibt es nur bei Wohnsitz in der Schweiz. Wer vorher mindestens fünf Jahre ununterbrochen versichert war, kann der freiwilligen AHV beitreten; der Mindestbeitrag liegt bei CHF 950 pro Jahr.
Österreich
Zur Auszahlung österreichischer Pensionen in die DR habe ich keine belastbaren Angaben gefunden. Frag bei deinem Pensionsversicherungsträger nach.
Krankenkasse und Pflegeversicherung
Wer in ein Land außerhalb der EU ohne Sozialversicherungsabkommen zieht, verliert in der Regel den Schutz der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung; die Pflegeversicherung folgt ihr. Für eine mögliche Rückkehr wird eine Anwartschaftsversicherung empfohlen. Lass dich dazu vor dem Wegzug von deiner Kasse beraten.
In der DR brauchst du eine private Krankenversicherung, die du am besten schon vor dem Umzug abschließt – ab einem gewissen Alter wird es schwer oder teuer. Alles dazu unter Krankenversicherung für Auswanderer.
Post, Adresse und Konten in der Heimat
- Postadresse behaltenHinterlege bei Finanzamt, Rentenversicherung, Bank und Versicherungen eine zuverlässige Zustelladresse – bei Familie, einem Bevollmächtigten oder einem Postdienst. Aus der Praxis wird ein Fall berichtet, in dem das Finanzamt ein Konto pfändete, weil ein Bevollmächtigter Behördenpost nicht weitergeleitet hatte.
- VollmachtErteile einer Vertrauensperson Vollmacht für Behörden und Bank, und vereinbare, dass sie dir alle Schreiben sofort einscannt.
- Konten behaltenEröffne zusätzliche Konten oder Karten, solange du noch gemeldet bist. Danach ist das oft schwierig. Mehr dazu unter Bankkonto in der DomRep.
- KrediteAuswanderer berichten, dass sie nach der Abmeldung kaum noch Kredite bekommen. Wer finanzieren muss, klärt das vorher – mit Blick auf das Risiko.
Die häufigsten Finanzamt-Fallen
- Wohnung behaltenEine jederzeit nutzbare Wohnung kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland fortbestehen lassen.
- Wegzugsbesteuerung übersehenWer wesentliche Anteile an Kapitalgesellschaften hält, kann beim Wegzug steuerpflichtig werden. Dazu kommt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Außensteuergesetz. Unbedingt vorher beraten lassen.
- „Die DR ist steuerfrei“Das stimmt nicht. Es gibt Einkommensteuer, ITBIS, Grundsteuer IPI und ab dem dritten Jahr Steuern auf Auslands-Kapitalerträge.
- Steuerfrei heißt nicht pflichtenfreiAuch ohne Steuerlast kann eine Erklärung nötig sein.
- Aufenthaltstage nicht dokumentiertBewahre Flugtickets und Stempel auf. Die 182-Tage-Grenze entscheidet über die dominikanische Ansässigkeit.
- Halbwissen vor OrtSelbsternannte Berater ohne Zulassung sind ein Risiko. Achte auf echte Erfahrung mit beiden Ländern.
- 171-07-Vorteile nicht beantragtSie kommen nicht von allein.
Wer eine Immobilie kauft oder vermietet, findet die Steuern dazu unter Kaufnebenkosten & Steuern.






