Auf einen Blick
- Übertragungssteuer
- 3 % (unverändert durch Ley 30-26)
- Nebenkosten gesamt
- ca. 5–7 % ohne Kredit (Richtwert)
- IPI
- 1 % über Freibetrag von RD$10.695.494 (2026)
- IPI-Fälligkeit
- zwei Raten: 11. März und 11. September
- Verkaufsgewinn
- 10 % für Privatpersonen seit 18.06.2026
- Erbschaftsteuer
- 3 % des Nettonachlasses
- Stand
- November 2026, Verordnung zu Ley 30-26 noch im Entwurf
Kaufnebenkosten in der Dominikanischen Republik im Überblick
Die Kaufnebenkosten in der Dominikanischen Republik sind niedriger als in Deutschland, aber nicht zu vernachlässigen. Den größten Block bildet die Übertragungssteuer von 3 %, dazu kommen Anwalt, Notar und Gebühren für das Grundbuch. Die Maklerprovision zahlt in der Regel der Verkäufer.
2026 ist ein Umbruchjahr: Die Steuerreform Ley 30-26 wurde am 18. Juni 2026 verkündet und hat unter anderem die Steuer auf Verkaufsgewinne, die Hypothekensteuer und die Schenkungsteuer neu geregelt. Die Durchführungsverordnung lag im Oktober 2026 erst als Entwurf vor. Viele Ratgeber im Netz – auch große internationale Portale – zeigen deshalb noch alte Werte.
Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte nach dem Stand der Recherche im November 2026. Den kompletten Kaufablauf erklärt der Ratgeber Haus kaufen in der Dominikanischen Republik.
Kostentabelle: Was du beim Kauf zahlst
| Posten | Höhe (Richtwert, Stand 2026) | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Übertragungssteuer (ITI) | 3 % des Werts | Käufer |
| Anwalt | ca. 1–2 % des Kaufpreises | Käufer |
| Notar | ca. 0,25–1 % | meist Käufer |
| Registrierung | ca. 500–1.500 US$ (Beispiel bei 300.000 US$ Kaufpreis) | Käufer |
| Feste Registergebühren | z. B. RD$20 je Titel, RD$100 je Notarakt | Käufer |
| Prioritätsreservierung im Grundbuch | RD$5.000 | Käufer (empfohlen) |
| Titelversicherung (optional) | ca. 0,5–1 % einmalig | Käufer |
| Maklerprovision | 5–10 % | in der Regel Verkäufer |
| Summe Käufer ohne Kredit | ca. 5–7 % |
Zusätzlich bei Finanzierung
| Posten | Höhe (Richtwert) |
|---|---|
| Gutachten | ca. 300–800 US$ |
| Bankprovision | 1–2 % der Kreditsumme |
| Hypothekeneintragungssteuer | 2 % (2026), 1 % (2027), 0 % (ab 2028) |
Rechenbeispiel ohne Kredit: Bei einer Wohnung für 200.000 US$ solltest du mit etwa 10.000–14.000 US$ Nebenkosten rechnen, davon 6.000 US$ Übertragungssteuer. Die Werte für Anwalt, Notar und Registrierung stammen überwiegend von Maklerportalen; lass dir vom Anwalt vorab ein schriftliches Angebot geben.
Die 3 % Übertragungssteuer und was Ley 30-26 geändert hat
Die Übertragungssteuer (Impuesto de Transferencia Inmobiliaria) beträgt 3 % des Werts und wird an die Steuerbehörde DGII gezahlt, üblicherweise innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufvertrag. Erst danach schreibt das Grundbuchamt um. Die Steuerreform 2026 hat diesen Satz nicht verändert.
Als Bemessungsgrundlage gilt in der Praxis meist der höhere Wert aus Kaufpreis und DGII-Schätzwert. In der offiziellen Broschüre der DGII ist das allerdings nicht ausdrücklich so formuliert – dein Anwalt sollte das für dein Objekt klären. Seit Mai 2025 muss bei Übertragungen über RD$1.000.000 außerdem die Zahlungsart in der Urkunde stehen.
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Gesenkt wird die Hypothekensteuer
Was die Reform tatsächlich senkt, ist die Steuer von 2 % auf die Eintragung von Hypotheken: 2027 auf 1 %, ab 2028 auf 0 %. Eine Steuerberatungsgesellschaft beschrieb die Senkung als Senkung „der Übertragungssteuer“; mehrere andere Fachquellen stellen klar, dass die 3 % bleiben. Ob die 2-%-Steuer bei einem normalen Kauf ohne Kredit zusätzlich anfällt, muss laut einem Fachportal noch die DGII klären.
Wer befreit ist
- CONFOTUR-ProjekteKäufer in klassifizierten Tourismusprojekten zahlen keine Übertragungssteuer (siehe unten).
- Pensionados und Rentistasnach Gesetz 171-07: Sie können beim ersten Immobilienkauf von der Übertragungssteuer befreit werden und eine Ermäßigung der Hypothekensteuer erhalten – nur auf Antrag und unter Bedingungen. Wie sich die Steuerreform Ley 30-26 darauf auswirkt, ist noch nicht abschließend geklärt; im Einzelfall prüfen – Details unter Auswandern als Rentner.
IPI: die jährliche Immobiliensteuer
Die IPI (Impuesto al Patrimonio Inmobiliario) ist die jährliche Vermögensteuer auf Immobilien. Für Privatpersonen gilt 2026:
- Satz1 % auf den Wert, der über dem Freibetrag liegt.
- FreibetragRD$10.695.494 (ca. 176.000 US$ zum Kurs von Ende Oktober 2026) für Wohnimmobilien und unbebaute städtische Grundstücke; er wird jährlich an die Inflation angepasst.
- Bewertungmaßgeblich ist der Katasterwert der DGII, nicht dein Kaufpreis. Du kannst ihn in der Oficina Virtual der DGII abfragen.
- Erklärunginnerhalb von 60 Tagen nach Jahresbeginn – auch wenn du unter dem Freibetrag liegst.
- Zahlungin zwei Raten zu je 50 %, fällig am 11. März und 11. September.
Bei einem Katasterwert von RD$15,5 Mio. werden rund RD$4,8 Mio. besteuert. Die IPI beträgt dann etwa RD$48.000 im Jahr.
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Sonderfälle
- Über 65-Jährige mit nur einer Immobilie, die sie selbst bewohnen, sind befreit.
- Pensionados und Rentistas zahlen auf den Hauptwohnsitz nur die Hälfte.
- CONFOTUR-Objekte sind während der Befreiungsdauer befreit.
- Immobilien in einem Fideicomiso zahlen 1 % auf den Gesamtwert, ohne Freibetrag.
- Gesellschaften zahlen statt der IPI die Vermögensteuer auf Aktiva (Impuesto sobre Activos).
Ohne bezahlte IPI wird eine Immobilie nicht umgeschrieben. Lass dir beim Kauf die Zahlungen des Verkäufers nachweisen.
CONFOTUR: Steuerbefreiung in Tourismusprojekten
CONFOTUR ist das Förderregime für Tourismusprojekte nach Gesetz 158-01 (geändert durch Gesetz 195-13). Kaufst du in einem klassifizierten Projekt, bist du von der 3-%-Übertragungssteuer und der IPI befreit. Die Befreiung gilt 15 Jahre ab Fertigstellung von Bau und Ausstattung – nicht ab deinem Kauf. Bei einem Wiederverkauf ist also oft schon ein Teil der Laufzeit verbraucht.
Prioritätsgebiete sind unter anderem Punta Cana, Bávaro und Cap Cana, La Romana und Bayahibe, die Nordküste mit Sosúa und Cabarete, Samaná mit Las Terrenas, Jarabacoa und Constanza sowie Juan Dolio und Boca Chica.
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So prüfst du die Befreiung
- Lass dir vom Verkäufer die Klassifizierungsresolution mit Nummer geben.
- Lass sie vom Anwalt im Register des Tourismusministeriums (MITUR) prüfen.
- Kläre bei Weiterverkäufen, ob die Befreiung auf dich übergeht. Fachquellen sind sich hier nicht einig: Eine spricht von automatischer Übernahme der Restlaufzeit, eine andere von einer gesonderten Genehmigung.
CONFOTUR nach der Steuerreform
CONFOTUR wurde durch Ley 30-26 nicht abgeschafft. Neu ist aber eine Regel im Steuergesetzbuch, nach der für dieselbe Tätigkeit oder Investition nicht mehrere Förderregime gleichzeitig genutzt werden dürfen. Was das genau bedeutet, ist laut Fachkanzleien noch offen, weil Verordnung und DGII-Vorgaben ausstehen. Bereits klassifizierte Projekte könnten durch eine Bestandsschutzregel im CONFOTUR-Gesetz geschützt sein; bei nur vorläufig klassifizierten Projekten ist die Lage unklarer. Verlass dich bei deiner Kalkulation nicht auf eine Befreiung, die nur mündlich zugesagt ist.
Steuern auf Mieteinnahmen und Ferienvermietung
Mieteinnahmen aus einer dominikanischen Immobilie sind in der Dominikanischen Republik steuerpflichtig. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vor allem davon ab, ob du dort steuerlich ansässig bist – das bist du in der Regel ab mehr als 182 Tagen im Jahr, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
- Ansässige PrivatpersonenDie Mieten fließen ins Jahreseinkommen und werden nach der progressiven Einkommensteuerskala besteuert, bis 27 % auf die Nettoeinkünfte. Abziehen lassen sich laut Fachquellen unter anderem Verwaltung, Instandhaltung, Hausgeld, Zinsen, Versicherung und Abschreibung. Ab dem Steuerjahr 2027 gilt eine neue Skala mit einem Grundfreibetrag von RD$480.000 im Jahr.
- NichtansässigeMehrere Quellen nennen eine Quellensteuer von 27 %. Ob sie auf die Brutto- oder die Nettomiete berechnet wird, ist nicht eindeutig belegt – lass das vor dem Kauf durchrechnen.
- Über eine Gesellschaft27 % auf den Gewinn.
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Kurzzeitvermietung (Airbnb und Co.)
Auf Beherbergung fällt die Mehrwertsteuer ITBIS von 18 % an. Gastgeber müssen sich steuerlich registrieren, offizielle Belege (NCF) ausstellen und monatlich ITBIS erklären; die Plattformen führen sie nach Angaben eines Fachportals (Stand Juli 2026) nicht für dich ab. Ein geplantes staatliches Register für Ferienunterkünfte (RENATUR) hat das Tourismusministerium im Juli 2026 vorerst zurückgezogen und in einen Dialogprozess gegeben. Mehr zu Renditen und Regeln unter Immobilienpreise nach Region.
Und im Heimatland?
Zwischen der Dominikanischen Republik und der Schweiz besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, mit Deutschland nach den gängigen Übersichten ebenfalls nicht; für Österreich konnte ich es nicht abschließend prüfen. Je nach Wohnsitz können deine Mieten deshalb auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerlich erfasst werden. Kläre das unbedingt mit einem Steuerberater, der internationales Steuerrecht kennt.
Verkauf: 10 % auf den Gewinn nach Ley 30-26
Die wichtigste Neuerung der Reform betrifft den Verkauf. Seit dem 18. Juni 2026 zahlen Privatpersonen auf den Gewinn aus einem Immobilienverkauf 10 % als abgeltende Einmalsteuer. Vorher konnten es bis zu 25 % (Privatpersonen) bzw. 27 % sein. Die Steuer ist innerhalb von sechs Monaten nach der vollzogenen Übertragung zu zahlen.
Befreiungen
- Hauptwohnsitz mit ReinvestitionWer den Erlös vollständig in einen neuen Hauptwohnsitz steckt, zahlt nichts; bei Teilreinvestition anteilig. Für Ferien- und Mietobjekte gilt das nicht.
- Über 65-Jährigebeim Verkauf ihres Hauptwohnsitzes, auch ohne Reinvestition.
- Pensionados und Rentistaskönnen unter bestimmten Bedingungen eine Ermäßigung nach Gesetz 171-07 erhalten – im Einzelfall prüfen.
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Gesellschaften mit kommerzieller Immobilientätigkeit zahlen weiterhin 27 %.
Was noch offen ist
Wie der Gewinn genau berechnet wird – etwa mit Inflationsanpassung der Anschaffungskosten, bei geerbten Immobilien oder nach Modernisierungen – regelt die Durchführungsverordnung. Laut einem Fachportal (Oktober 2026) beantwortet der vorliegende Entwurf das noch nicht; Nichtansässige erwähnt er gar nicht. Nach dem Entwurf soll ein Off-Plan-Kauf nicht als Reinvestition zählen, solange die Umschreibung nicht begonnen hat. Gegen Teile der Reform wurde zudem Verfassungsbeschwerde eingereicht. Rechne deshalb vorsichtig und lass dir vor einem Verkauf die aktuelle Rechtslage bestätigen.
Erbschaft und Schenkung
Auch Erbschaften und Schenkungen hat die Reform neu geregelt. Nach Angaben der DGII, wiedergegeben von einem Steuerportal (Juli 2026):
- Erbschaftsteuer3 % des Nettonachlasses.
- FreibeträgeNachlässe unter RD$1.000.000 sind allgemein steuerfrei, für Verwandte in direkter Linie unter RD$2.000.000. Das Familienheim (bien de familia) und Lebensversicherungen sind befreit; die Beträge werden an die Inflation angepasst.
- Schenkungsteuerfrüher 27 %; für Schenkungen in direkter Linie, unter Geschwistern und in gesetzlich vorgesehenen Fällen unter Ehegatten jetzt ebenfalls 3 %. Andere Schenkungen fallen nicht automatisch darunter.
- FristenErbschaftserklärung innerhalb von 90 Tagen nach dem Tod, Schenkung innerhalb von 30 Tagen.
Wie ein Nachlass mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Erbrecht zusammenspielt und ob im Heimatland zusätzlich Erbschaftsteuer anfällt, habe ich nicht im Detail recherchiert. Hier brauchst du Beratung auf beiden Seiten. Wer auswandern will, findet weitere Grundlagen unter Auswandern in die Dominikanische Republik.





